Befeuchtung für das Flughafen-Druckzentrum, Frankfurt-Deutschland
Direkt im Raum Luftbefeuchtung

Gefährdungsbeurteilung bei zu trockener Luft

Fühlen sich Mitarbeiter dauerhaft am Arbeitsplatz durch trockene Luft gestört und treten Symptome und Beschwerden regelmäßig auf, muss der gezielte Dialog im Unternehmen gesucht werden: Arbeitnehmer fühlen sich allerdings häufig mit Beschwerden über zu trockene Luft allein gelassen. Einer der Gründe dafür ist, dass eine verbindlich definierte Mindestluftfeuchte in den technischen Regeln für Arbeitsstätten derzeit nicht geregelt ist. Über eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung können Lösungen zur Verbesserung des Raumklimas eingeleitet und die Arbeit der Arbeitnehmer spürbar verbessert werden. Der Arbeitgeber überträgt diese nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und beteiligt dabei auch Betriebs- oder Personalräte.

Gefährdungsbeurteilung Raumklima und Luftfeuchtigkeit

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Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Hebel zur systematischen Problemlösung. Die Pflicht des Arbeitgebers zur Gefährdungsbeurteilung resultiert aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes: „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Eine Gefährdung am Arbeitsplatz kann sich auch aus physikalischen Einwirkungen (z.B. aus dem Raumklima: Temperatur und Luftfeuchte) ergeben. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass gesundheitliche Gefahren vermieden und verbleibende Gefährdungen minimiert werden. Er hat dazu geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Schutzmaßnahmen haben sich am Stand von Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene zu orientieren. Beim Vorgehen ist eine bestimmte Rangfolge vorgeschrieben: Technische Schutzmaßnahmen vor organisatorische und personenbezogenen Maßnahmen (TOP-Prinzip).

Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung

Eine systematische Gefährdungsbeurteilung setzt sich aus sieben Schritten zusammen: Zunächst werden die Arbeitsbereiche festgelegt. Das können einzelne Arbeitsplätze oder auch Abteilungen, z.B. Callcenter oder Kundenservice, sein. Dann werden die möglichen gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen zusammengefasst und anschließend beurteilt. Dabei ist zu berücksichtigen, wie wahrscheinlich eine Gefährdung ist und welche Konsequenzen daraus resultieren. Im Falle der Luftfeuchte sind dafür Messungen über einen längeren Zeitraum unerlässlich. Anschließend werden nach dem TOP-Prinzip Maßnahmen festgelegt, die den Gesundheitsschutz verbessern - vorrangig durch technische Lösungen. Wichtigstes Elemente der Gefährdungsbeurteilung ist die schriftliche Dokumentation und Fortschreibung: nach Umsetzung und überprüfter Wirkung wird der Prozess laufend aktualisiert.

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Luftfeuchte aus Sicht der Arbeitsstättenrichtlinien und der Berufsgenossenschaften

Referent: Dominic Giesel, Condair GmbH

Dauer: 0:10h

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